Am 01. Juni 2007 ist die neue EU-Chemikalienverordnung REACH in Kraft getreten.
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restiction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien).
Das bisherige Chemikalienrecht wird durch REACH grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
Die neue Verordnung zielt auf den Schutz der menschlichen Gesundheit und des Klimas. Krankheiten, die mit Chemikalien und chemischen Reinigungsmitteln in Verbindung gebracht werden können, sollen seltener werden.
Es ist zu erwarten, dass mit der Umsetzung der Verordnung zahlreiche Reinigungsmittel aus dem Verkehr gezogen werden und auf Chemikalien basierende Reinigungsprozesse verboten werden.
Vor allem dann, wenn alternative, ökologisch und ökonomisch vertretbare Ersatzprodukte oder Prozesse verfügbar sind.
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